medizinische
Atemschutzmasken

FFP2 - FFP3 Atemschutzmasken mit Ventil

Atemschutzmaske FFP3 NR mit Ventil

Atemschutzmasken mit Ventil, ganz egal ob von der Klasse FFP2 bzw. FFP3, sind für extrem feinere Arbeiten mit Stäuben und Aerosolen sehr gut geeignet. Sie filtern ein mehrfaches aus der Einatemluft heraus als der kleine FFP1 Bruder. Daher sind diese Masken besonders gut geeignet zum Schutz des Maskenträgers vor einer Tröpfcheninfektion. Bein dem Thema Ventil ist es aber so das diese Masken aber leider die Ausatmung des Maskenträgers nicht mehr filtern. Deshalb betonen wir sehr deutlich immer wieder auf unserer Seite oder im Beratungsgespräch mit unseren Kunden, das FFP2 wie auch die FFP3 Atemschutzmasken mit Ventil eine Gefahr für die Personen in der Umgebung des Maskenträgers darstellen. Bitte verwenden Sie daher absolut keine Masken mit Ventil zur Verhinderung von Corona / Covid-19 bzw. zum Schutz vor Krankheitserregern. Masken mit Ventil schützen Sie, den Maskenträger, zwar noch gut gegen bakterielle Krankheiten oder gegen Viren, die dann Viruserkrankungen verursachen. Ihr Umfeld ist aber im Falle einer Infektion beim Maskenträgers extrem gefährdet. Solche Masken suggerieren leider einen völlig falschen Schutz! Sie schützen sich zwar noch bedingt selbst, aber absolut nicht Ihre Umgebung bzw. den unmittelbaren Personenkreis. FFP2 Masken filtern bis zum zehnfachen einer bestimmten Schadstoff-Konzentration, beurteilt oder festgelegt über die sogenannten AGWs aus der Umgebungsluft eines Menschen oder eines Arbeitnehmers an seinen Arbeitsplatz heraus. Das heißt auch das die Auswahl der Atemschutzmasken sich immer auch in der Anwendung nach den sogenannten AGWs richtet und dann sicher eingesetzt werden können. Die Filterleistung liegt bei maximal 94 Prozent von giftigen Schadstoffen auf Wasser- und Ölbasis. Die FFP3 Masken filtern eine Konzentration von Schadstoffen welche das 30-fache des AGWs betragen. Der Begriff AGW steht für die Abkürzung Arbeitsplatz-Grenz-Wert. Wobei man hier sehr genau auf die jeweilige Belastung durch die unterschiedlichen Schadstoffe achten muss. Man hat hier festgelegt, das wenn der genannte Wert einer bestimmtem Konzentration nicht überschritten, so ist bei einer Belastung der Arbeitnehmers bei einer täglichen Belastung von 8 Stunden und einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden und im Bezug auf die Dauer der kompletten Lebensarbeitszeit keine Schädigung des Menschen bzw. des Arbeitnehmers zu erwarten. Der AGW wurde aus den sogenannten MAK- und TRK-Werten abgeleitet und wurde dann im Jahr 2005 durch eine Neufassung in der Gefahrstoffverordnung eingeführt. Im Vergleich zu den MAK-Werten sind die Arbeitsplatzgrenzwerte aber toxikologisch begründet, was leider bei den MAK-Werten nicht immer der Fall war.