medizinische
Atemschutzmasken

Wer darf Schnelltests anwenden?

Für den privaten Heimgebrauch dürfen ausdrücklich nur Antigentests, oft als Schnelltests bezeichnet, verwendet werden, die für den Privatgebrauch deklariert sind. Da diese Tests bestimmte Anforderungen hinsichtlich der Anwendung, der Verständlichkeit der Gebrauchsanweisung und der Auswertung erfüllen müssen.
Bei einem medizinischen PCR Test beispielsweise ist nicht zu erwarten, das ein Laie die unangenehme Abstrichtiefe im Nasen-Rachen-Abstrich von 8 bis 10 cm durchführt. Weshalb ein von Laien durchgeführter PCR Test keine medizinische Aussagekraft hat, da die tief sitzenden Covid-Erreger eventuell nicht erreicht wurden.
Deshalb haben Corona Schnelltests für Laien eine wesentlich einfachere Handhabung und Auswertung. Bei Schnelltests genügt oft ein sogenannter Nasenbohrtest, welcher eine angenehmere Abstrichtiefe von 2 bis 4 cm benötigt.

Eine Liste mit allen für den Laiengebrauch zugelassenen Antigentests können sie auf der Website der BfArM einsehen.

Die Hersteller von In-vitro Diagnostika legen im Rahmen der Gebrauchsinformationen fest, für welche Anwendung ihr Test vorgesehen ist. Ein Abweichen von dieser Zweckbestimmung kann für Einrichtungen und Anwender mit haftungsrechtlichen Risiken verbunden sein, da die Hersteller die Leistungsfähigkeit ihrer Tests nur für eine Anwendung entsprechend der Zweckbestimmung geprüft und nachgewiesen haben. Für Fehler (z. B. falsch-negative Ergebnisse), die bei einer zweckfremden Anwendung auftreten, werden die Hersteller keine Verantwortung übernehmen.

Einrichtungen als Betreiber müssen in einer Einzelfallbetrachtung prüfen, ob eine bestimmte Pflegehilfskraft mit einer entsprechenden Einweisung für die Anwendung des betreffenden Tests ausreichend qualifiziert ist. Vorsorglich sollte der Vorgang der Einweisung dokumentiert werden. Also wer wurde eingewiesen, durch wen, wann und was wurde geschult.

Es wird angeregt, auch die getroffene Personalauswahl (Anwenderkreis) dokumentiert zu begründen.

Vor der Durchführung von Antigentests durch nichtärztliches Personal bedarf es stets einer Schulung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Diese Schulungen können auch durch eine Stelle des öffentlichen Gesundheitsdienstes durchgeführt werden, werden aber mittlerweile auch von vielen Unternehmen wie der DEKRA oder den Johannitern angeboten.