medizinische
Atemschutzmasken

Medizinische Atemschutzmasken Typ ⅡR

Als Medizinprodukt der Risikoklasse I gemäß der Medizinproduktrichtlinie (93/42/EWG, MDD) muss ein Mund-Nasen-Schutz in der Europäischen Union die EN 14683:2019-6 erfüllen und zudem eine CE-Kennzeichung aufweisen. Er ist Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung (PSA bzw. PPE) im Gesundheitsbereich. Nach einmaliger Benutzung soll der MNS entsorgt werden; nur in Ausnahmefällen darf er nach entsprechender fachgerechter Dekontamination wiederverwendet werden. Mund-Nasen-Masken werden entsprechend der Norm abhängig von ihrer Filtrationswirkung bzw. Filtrationsleistung in verschiedene Typen eingeteilt (I, II und IIR); Typ IIR entspricht dabei dem Typ II mit zusätzlichen Anforderungen an die Flüssigkeitsresistenz. Masken des Typs I weisen eine bakterielle Filterleistung (BFE) von mindestens 95 %, Typ II und II R mindestens 98 % auf. Der Atemwiderstand muss bei den Masken Typ I und II weniger als 40 Pa/cm², bei Typ IIR weniger als 60 Pa/cm² betragen. Masken des flüssigkeitsresistenten Typs IIR müssen einem Spritzdruck von mindestens 16 kPa widerstehen. Damit die Masken keine mikrobielle Gefahr für den Träger oder den Patienten darstellen, wurde ein Grenzwert für die Keimbelastung des noch unbenutzten Produkts für alle Typen auf höchstens 30 KBE/g festgelegt. Der Buchstabe R hinter Typ II steht hier nicht wie bei anderen Masken für eine weitere Verwendung der Maske. Auch diese Maske ist nur für den einmaligen gebraucht und nicht auf Wiederverwendbarkeit hin konzipiert.