medizinische
Atemschutzmasken

FFP2 Atemschutzmaske

Die von uns angebotenen FFP2 Atemschutzmasken, sind gemäß der europäischer PSA-Verordnung EU 2016/425 Amtsblatt L81/51 vom 09.03.2016 auf Basis der Normen EN 149:2001+A1:2009 für „Partikelfiltrierende Halbmasken“ von einen dafür durch die EU zugelassenem und zertifiziertem N.B. (Notified Body) - Institut bzw. Prüflabor entsprechend geprüft und bewertet. Eine geprüfte und zugelassene Maske erkennt man am CE-Kennzeichen, gefolgt von der vierstelligen Kennziffer des Prüflabors (z.B. CE0121) und der Nennung der angewandten Norm EN 149: 2001+A1: 2009 auf dem Produkt und der Verpackung. Der Begriff der Halbmaske erklärt, das die Maske quasi den Mund und die Nase, somit das halbe Gesicht verdeckt bzw. schützt.

Anforderungen an FFP2 Atemschutzmasken

  • Schutzwirkung von mindestens 95 % bei gesundheitsschädlichen Stäuben, bei Nebel und Rauch. Filter für feste und flüssige Partikel, gegen schädliche Stoffe, deren Konzentration bis zu einer 10-fachen der maximalen Arbeitsplatz-Konzentration reicht!
  • FFP2 Atemschutzmasken dürfen eine maximale Leakage von 8 % nach Innen haben.
  • Bei einer Natriumchloridprüfung mit 95 l/min als Prüfaerosol darf ein maximaler Durchlass von 8 % stattfinden.
  • Bei einer Paraffinölprüfung mit 95 l/min als Prüfaerosol darf ebenso ein maximaler Durchlass von 8 % stattfinden.
  • Die Atemschutzmaske muss hautverträglich sein.
  • Die Atemschutzmaske darf nicht leicht entflammbar sein.
  • Der Kohlendioxid-Gehalt der Einatemluft darf einen Mittelwert von 1,0 Vol.-% nicht überschreiten.
  • Die Atemschutzmaske muss leicht an- und abgelegt werden können. Die Kopfbänderung muss einstellbar oder selbsteinstellend sein und die Atemschutzmaske auch unter Belastung in Position halten.
  • Das Gesichtsfeld im oberen Bereiche / Augen muss frei bleiben.
  • Der Atemwiderstand darf bei einer Einatmung von 30 l/min Luft einen maximal zulässigen Druckabfall von 70 Pa haben.
  • Der Atemwiderstand darf bei einer Einatmung 95 l/min Luft einen maximal zulässigen Druckabfall von 240 Pa haben
  • Der Atemwiderstand darf bei Ausatmung einen maximal zulässigen Druckabfall von 300 Pa haben.
  • Die Atemschutzmaske muss von einem gültigen Prüfinstitut geprüft mit Zulassung (Notified Body NB) worden sein.

Atemschutzmasken mit Ventil

Atemschutzmaske FFP3 Maske CE 0598 mit Ventil und Ohrenschleife

Eine Atemschutzmaske mit Ventil muss zusätzlich zu den genannten Anforderungen noch folgende Anforderungen an das Ventil der Atemschutzmaske erfüllen:

  • Falls ein Ausatemventil vorhanden ist, muss es gegen Schmutz und mechanische Beschädigung geschützt oder widerstandsfähig sein.
  • DIe Ausatemventile müssen in jeder Lage richtig funktionieren.
  • Das Ausatemventil einer Atemschutzmaske muss gegen Schmutz und mechanische Beschädigung geschützt sein oder widerstandsfähig sein. Das Ausatemventil einer Atemschutzmaske darf umhüllt sein um eine geringere Durchlässigkeit zu ermöglichen.
  • Das Ausatemventil muss nach einem 30 Sekunden andauernden Ausatemstrom von 300 l/min weiter richtig funktionieren.
  • Wenn das Gehäuse des Ausatemventils am Maskenkörper befestigt ist, muss es 10 Sekunden einer axial wirkenden Zugkraft von 10 N standhalten.
  • WICHTIGER HINWEIS: BITTE VERWENDEN SIE ZUM CORONA-SCHUTZMASSNAHMEN NIEMALS ATEMSCHUTZMASKEN MIT VENTIL.

Kennzeichnungspflichten bei FFP2 Atemschutzmasken

Atemschutzmaske FFP2 Maske CE 2163 mit Ohrenschleife

Partikelfiltrierende Halbmasken müssen deutlich und dauerhaft mit dem Folgenden gekennzeichnet sein:

  • Der Name, das Warenzeichen oder andere Mittel zum Identifizieren des Herstellers oder Lieferanten
  • Typ-identische Kennzeichnung
  • CE-Kennzeichnung
  • Die Nummer und das Jahr der Veröffentlichung dieser Europäischen Norm
  • Die Schutzklasse der Atemschutzmaske, als zutreffende Klasse (FFP1, FFP2 oder FFP3), gefolgt von einer einzigen Leerstelle
  • „NR“, falls der Gebrauch der partikelfiltrierenden Halbmaske auf nur eine Schicht beschränkt ist.
  • „R“ falls die partikelfiltrierende Halbmaske wiederverwendbar ist.

Bitte beachten Sie alle Hinweise zu Ihrer Atemschutzmaske um einen bestmöglichen Schutz und Umgang zu ermöglichen. Bitte schulen Sie ungeschultes Personal und beachten auch unsere Hinweise zur Tragedauer einer Atemschutzmaske, zu richtigem Hände Waschen und zu korrektem Husten und Niesen.