medizinische
Atemschutzmasken

Verwendung von Atemschutzmasken in medizinischen Einrichtungen

Nach dem Beschluss 609 „Arbeitsschutz beim Auftreten einer nicht ausreichend impfpräventablen humanen Influenza“ des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) ist folgendes empfohlen:

In folgenden Fällen sind mindestens FFP2-Masken von medizinischem Personal zu tragen:

  • Bei Untersuchung, Behandlung, Pflege und Versorgung von Patienten, die an einem Erreger der Risikogruppe 3 (SARS-Coronavirus/Virus der Schweren Akuten Respiratorischen Atemwegssyndroms/SARS-Cov) erkrankt sind oder die als Verdachtsfall gelten
  • Bei der Untersuchung, Behandlung, Pflege und Versorgung von Patienten, die an einem Influenza-Erreger der Risikogruppe 2 erkrankt sind oder die als Verdachtsfall gelten, wenn die Patienten keinen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen

FFP3-Masken sind bei Tätigkeiten zu tragen, bei denen das Husten des Patienten provoziert wird, z.B. während einer Bronchoskopie, Intubation oder beim Absaugen. Hinweise zum korrekten Sitz von FFP-Masken Persönlicher Schutzausrüstung bestehen aus Schutzkittel, Einweghandschuhen, dicht anliegender Atemschutzmasken (FFP2, bzw. FFP3 oder Respirator) und Schutzbrille. Diese sind vor Betreten des Patientenzimmers anzulegen und vor Verlassen der Schleuse/des Zimmers dort zu belassen.

Vor Betreten sollte man seine Hände waschen und desinfizieren und dann die Schutzausrüstung direkt aus der sterilen Verpackung enganliegend anlegen. Dabei sollte besonders der Sitz der enganliegenden Atemschutzmaske geprüft werden und ein Verrutschen ausgeschlossen werden.