medizinische
Atemschutzmasken

Medizinische Atemschutzmasken
Unterschied Typ 1, Typ 2 und Typ 2R

Medizinische Atemschutzmasken Typ Ⅰ

Medizinische Gesichtsmasken des Typ 1 (TypI) haben eine medizinische Zulassung nach der EN 14683:2019-6. Sie haben aber aufgrund einer bakteriellen Filterleistung von nur 95 % im Vergleich zu 98 % der Medizinischen Masken vom Typ 2 (TypII) eine zu geringe Schutzfunktion, besonders für medizinisches Fachpersonal in Operationsräumen oder in anderen medizinischen Einrichtungen mit ähnlichen Anforderungen. Für Patienten und andere Personen eignen sich Schutzmasken des Typ 1 insbesondere in epidemischen oder pandemischen Situationen. Hier in einer solchen Anwendnung muss diese Maske dann auch nicht steril verpackt und verwendet werden.

Medizinische Atemschutzmasken Typ Ⅱ

Medizinische Gesichtsmasken werden entsprechend der bakteriellen Filterleistung in zwei Typen eingeteilt - Typ 1 und Typ 2. Wobei Typ 2 weitergehend eingeteilt wird, ob die Maske flüssigkeitsresistent ist oder nicht. Höher flüssigkeitsresistente medizinische Masken mit einem sogenannten hohen Spritzwiderstand werden mit einem aufgedruckten R gekennzeichnet. Bitte beachten Sie genau, das der Buchstabe R hinter Typ II Bezeichnung, hier nun, nicht wie bei anderen Masken, für eine weitere Verwendung bzw. mehrfachen Verwendbarkeit der Maske steht. Auch diese Maske ist nur für den einmaligen Gebrauch und nicht auf Wiederverwendbarkeit hin konzipiert.

Medizinische Atemschutzmasken Typ ⅡR

Als Medizinprodukt der Risikoklasse I gemäß der Medizinproduktrichtlinie (93/42/EWG, MDD) muss ein Mund-Nasen-Schutz in der Europäischen Union die EN 14683:2019-6 erfüllen und zudem eine CE-Kennzeichung aufweisen. Solche eine persönliche Schutzausrüstung (PSA bzw. PPE) bzw. eine solche PSA / PPE Atemschutzmaske ist im Medizin bzw. im Gesundheitsbereich überall im Einsatz. Nach einmaliger Benutzung soll der MNS sofort entsorgt werden und nur in Ausnahmefällen, darf diese Atemschutzmaske nach einer entsprechenden und vor allem nach einer fachgerechten Dekontamination auch wiederverwendet werden! Das wird aber in der Praxis sicherlich nicht nicht durchgeführt. Mund-Nasen-Masken werden entsprechend der Norm, in Abhängigkeit ihrer Filtrationswirkung bzw. ihrer Filtrationsleistung in verschiedene Typen der Atemschutzmaske eingeteilt. Man kennt oder man unterscheidet hier drei Typen an Atemschutzmasken. Es gibt den Typ I, den Typ II und den Typ IIR. Der Typ IIR entspricht dabei dem Typ II mit zusätzlichen Anforderungen an die Flüssigkeitsresistenz der Maske. Masken des Typs I weisen eine bakterielle Filterleistung (BFE) von mindestens 95 %, Typ II und II R mindestens 98 % auf. Der Atemwiderstand muss bei den Masken Typ I und II weniger als 40 Pa/cm², bei Typ IIR weniger als 60 Pa/cm² betragen. Masken des flüssigkeitsresistenten Typs IIR müssen einem Spritzdruck von mindestens 16 kPa widerstehen. Damit die Masken keine mikrobielle Gefahr für den Träger oder den Patienten darstellen, wurde ein Grenzwert für die Keimbelastung des noch unbenutzten Produkts für alle Typen auf höchstens 30 KBE/g festgelegt. Der Buchstabe R hinter Typ II steht hier nicht wie bei anderen Masken für eine weitere Verwendung der Maske. Auch diese Maske ist nur für den einmaligen Gebrauch und nicht auf Wiederverwendbarkeit hin konzipiert.

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