medizinische
Atemschutzmasken

Staatliche Zuschüsse für Raumluftreiniger

Welche Fördermittel gibt es für die Anschaffung von Luftreinigern gegen Corona?

Viele Unternehmen und Dienstleister haben bereits zu Beginn der Coronapandemie im Frühjahr 2020 in Hygienemaßnahmen und Lösungen zur Senkung des Infektionsrisikos investiert: Trennwände, Desinfektionsspender, Luftreiniger mit Filtern der Klassen Hepa H13 oder H14, teils zusätzlich bestückt mit UVC-Lampen um Viren und Bakterien mit Sicherheit unschädlich zu machen. Andere waren im Frühjahr 2020 zögerlich bei Investitionen und sind erst im Frühherbst auf den Zug aufgesprungen, auch weil es dann erst Fördergelder gab für Investitionen in Hygienemaßnahmen.

Und auch jetzt im Frühjahr 2021 überlegen Unternehmer, Schulträger, Impfzentren, Veranstalter, Ärzte, Therapeuten, nun doch Luftreiniger anzuschaffen für jetzt, bis die Impfungen uns alle wirksam schützen – und für danach.

Denn diese Pandemie hat uns gezeigt, dass ein winzig kleines Virus die Welt lahmlegen kann. Und dass entsprechende persönliche Maßnahmen und technische Lösungen auch die Infektionszahlen anderer luftübertragener Krankheiten wie Influenza senken können.

Gibt es noch Fördergelder ?

Ja. Unter bestimmten Bedingungen, die mit den Bestimmungen zur Überbrückungshilfe III gelockert worden sind.

Wie bereits bei der Überbrückungshilfe II (Punkt 6. Hygienemaßnahmen) werden im Rahmen der Ende 2020 beschlossenen erweiterten Überbrückungshilfe III auch bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen für Hygienemaßnahmen mit bis zu 20.000 Euro erstattet, wenn die Bedingungen für den Erhalt der Überbrückungshilfe III erfüllt sind. Das einzige Kriterium für die Antrags- und Förderberechtigung ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Förderzeitraum.

Neben Fixkosten sind so auch bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen mit bis zu 20.000 Euro pro Monat zur Umsetzung von Hygienekonzepten (auch rückwirkend bis März 2020) beantragbar.

In Punkt 7 heißt es ausdrücklich:

Zur Berücksichtigung der besonderen Corona-Situation werden hier auch Hygienemaßnahmen einschließlich investive Maßnahmen berücksichtigt, die nicht vor dem 1. Januar 2021 begründet sind (z.B. die Anschaffung mobiler Luftreiniger durch Hepafilter oder UVC-Licht und die Nachrüstung bereits bestehender stationärer Luftreiniger durch Hepafilter oder UVC-Licht, Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in Außenbereiche).

Die Anschaffung von wirksamen Luftreinigern gegen Coronaviren fällt in die Förderung. Denn Luftreiniger können laut Umweltbundesamt als unterstützende Maßnahme zur Reinigung der Luft von Coronaviren verwendet werden, um das Infektionsrisiko in Innenräumen durch SARS-CoV-2 zu reduzieren.

Die Antragstellung für die reguläre Auszahlung erfolgt über die Plattform https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Anträge können bis 31. August 2021 gestellt werden.

Nebst der der Überbrückungshilfe III des Bundes gibt es noch verschiedene Förderprogramme einzelner Bundesländer:

Baden-Württemberg

Schulen in Baden-Württemberg erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 3.000 Euro plus einen Betrag, der von der jeweiligen Schülerzahl abhängig ist. Das Geld kann für die Investition in technische Anlagen für den Coronamaßnahmen wie mobile Luftreiniger eingesetzt werden. Förderanträge sind nicht nötig. Insgesamt umfasst das Förderprogramm 40 Millionen Euro.

Hessen

Das Land Hessen stellt 10 Millionen Euro Fördergelder für die Anschaffung von mobilen Luftreinigern vor allem für Physik- und Chemie-Fachräume oder auch Informatikräume zur Verfügung in denen keine Lüfungsmöglichkeiten bestehen.

Rheinland-Pfalz

Voraussetzung für Fördergelder zur Anschaffung von mobilen Luftreiniger ist, dass die Fenster nicht zu ertüchtigen sind (d.h. sich nicht öffnen lassen und auch nicht entsprechend umgebaut werden können) und die jeweiligen Räume für den Unterricht gebraucht werden.

Saarland

Um die kommunalen Schulträger bei der Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten zu unterstützen, stellt das saarländische Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Fördermittel in Höhe von 4 Mio. Euro bereit. Gefördert werden mobile Raumluftreiniger mit HEPA-Filtern H13 oder H14 mit ausreichender Leistung und geringem Geräuschpegel.

Hamburg

Alle Schulen in Hamburg erhalten einen Einmalbetrag von 400 Euro je Klassenzimmer zur Förderung geeigneter Infektionsschutzmaßnahmen, zu denen auch mobile Luftreiniger zählen.

Für die oben genannten Hinweise zur Überbrückungshilfe III oder anderen Förderprogrammen übernehmen wir keine Gewähr. Fragen Sie hierzu Ihre/n Steuerberater*in.