medizinische
Atemschutzmasken

Beantragung für Pflege- und Krankenhäuser

Pflegeheime und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens müssen dem Gesundheitsamt ein Testkonzept vorlegen.

Das Gesundheitsamt legt dann fest, wie viele Antigen-Tests eine Einrichtung beschaffen kann, bzw. wie viele von der Pflege- oder Krankenversicherung finanziert werden. Die Menge ist abhängig von der Zahl der Menschen, die in der Einrichtung behandelt, betreut, gepflegt oder untergebracht werden.In stationären Pflegeeinrichtungen können z.B. bis zu 30 Tests pro Monat und Bewohner beschafft werden.

Die Beschaffung der Tests übernehmen die Einrichtungen selbst und rechnen diese auch Selbstständig mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab.