medizinische
Atemschutzmasken

Gesetzliche Anforderung an Atemschutzmasken

Eine gute Atemschutzmaske für den medizinischen Gebrauch, ausschließlich der sogenannte Typ I, der Typ II oder der Typ IIR ist nach der DIN EN 14683:2019 + AC:2019(E) geprüft. Nur OP- bzw. Chirurgen-Masken, die als Medizinprodukt auch vollständig zugelassen sind, dürfen die Bezeichnung der medizinischen Atemschutzmaske tragen. FFP2 und FFP3 Masken sind sehr hochwertige Atemschutzmasken, die nun aktuell besonders im medizinischem Bereich sehr stark eingesetzt werden, da diese Atemschutzmasken, bei richtiger Anwendung, optimal gegen das COVID-19 Virus schützen.

Atemschutzmasken müssen kurz formuliert folgende Anforderungen bestehen:

  • FFP2- Atemschutzmasken müssen die vollständige CE-Prüfung, nach der EN149:2001+A1:2009 bestanden haben. Zudem muss diese Maske eine vierstellige CE-Kennzeichnung tragen. Diese vier-stellige Zahl steht für das Prüfinstitut, welches die Prüfungen bzw. Prüfungsmodule durchgeführt bzw. kontrolliert hat. Als Grundlage der Bewertungsmodule A bis D dient hier immer das Amtsblatt L81/86 - 2016/425 der PSA Verordnung. Weiterhin muss der Hersteller, die FFP2 Atemschutzmasken-Schutzklasse, die Verwendbarkeit mit R (wiederverwendbar) bzw. NR (nicht wiederverwendbar) auf den gekauften Atemschutzmasken aufgeführt sein.
  • FFP3- Atemschutzmasken müssen die vollständige CE-Prüfung, nach der EN149:2001+A1:2009 bestanden haben. Zudem muss diese Maske eine vierstellige CE-Kennzeichnung tragen. Diese vier-stellige Zahl steht für das Prüfinstitut, welches die Prüfungen bzw. Prüfungsmodule durchgeführt bzw. kontrolliert hat. Als Grundlage der Bewertungsmodule A bis D dient hier immer das Amtsblatt L81/86 - 2016/425 der PSA Verordnung. Weiterhin muss der Hersteller, die FFP3 Atemschutzmasken-Schutzklasse, die Verwendbarkeit mit R (wiederverwendbar) bzw. NR (nicht wiederverwendbar) auf den gekauften Atemschutzmasken aufgeführt sein.
  • Die Atemschutzmaske muss zum Gesicht hin dicht abschließen.
  • Die Atemschutzmaske FFP2 darf maximal eine Durchlässigkeit von 5-8 % haben. Filterleistung 92-95%
  • Die Atemschutzmaske FFP3 darf maximal eine Durchlässigkeit von 1-2 % haben. Filterleistung 98-99%
  • Der Typ der Atemschutzmaske und die Nummer der europäischen Norm sollten klar erkennbar auch auf der Verpackung aufgedruckt sein. Zudem hygienisch und einzeln verpackt.
  • Die Atemschutzmaske muss eine Druckdifferenz von < 40 Pa/cm² (Pascal pro Quadratzentimeter) aushalten.
  • Die Atemschutzmaske muss eine mikrobiologische Reinheit vorweisen und darf eine maximal Keimbelastung von <= 30 KBE/g (Kolonie bildende Einheiten je geprüftem Gramm) haben.
  • Die Ergebnisse bzw. die Zertifikate der Prüfung der Atemschutzmasken müssen auf Anfrage verfügbar sein.

Hier ist unsere Übersicht über die verschiedenen gesetzlichen geprüften Standards von Atemschutzmasken (FFP2 KN95 und Niosh N95).