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Atemschutzmasken

3G-Pflicht am Arbeitsplatz

Am 24. November ist das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten. Darin enthalten sind auch wichtige Regelungen, die das Infektionsrisiko für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer senken sollen – etwa die Homeoffice-Pflicht und die 3G-Regelung am Arbeitsplatz.

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz gelten erweiterte Regeln am Arbeitsplatz. Ziel ist es, die Ausbreitung der Pandemie zu bremsen. Der Zutritt zur Arbeitsstätte ist nur noch Beschäftigten mit 3G-Status erlaubt – das heißt, sie müssen gegen das Coronavirus geimpft sein, genesen oder negativ getestet. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die entsprechenden Nachweise vor Betreten der Arbeitsstätte zu kontrollieren. Das legt das neue Infektionsschutzgesetz fest, das am 24. November in Kraft getreten ist.

Nachweis am Eingang vorlegen

Wer das Betriebsgelände betreten will, muss einen Nachweis über seinen Impf- beziehungsweise Genesenenstatus oder einen aktuellen Negativ-Test vorlegen. Ausnahmen gelten nur, wenn unmittelbar vor Ort ein Testangebot wahrgenommen wird. Verstöße werden auf Seiten der Arbeitgeber und der Beschäftigten mit einem Bußgeld geahndet und können für Beschäftigte arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Die Daten über den Geimpft-, Genesen- oder Getestet-Status dürfen von den Arbeitgebern dokumentiert werden. Das soll dabei helfen, Arbeitsabläufe besser planen und betriebliche Hygienekonzepte leichter anpassen zu können. Die Daten dürfen jedoch nicht langfristig gespeichert werden.

Zum Schutz von Menschen, die in Pflegeeinrichtungen und Heimen betreut werden, müssen dort die Beschäftigten, auch wenn sie geimpft oder genesen sind, zusätzlich regelmäßig einen negativen Test vorlegen. Dieser Test kann als Selbst-Test ohne Überwachung durchgeführt werden.

Spucktests für angenehme Probeentnahme

Mussten für die ersten Antigentests noch Proben tief im Nasen-Rachenraum entnommen werden genügt es bei einigen der neueren Antigentests bereits die Probe 1,5cm tief in der Nase zu entnehmen, was als deutlich angenehmer empfunden wird und somit die Bereitschaft für einen Schnelltest erhöht. Ferner sind bereits sogenannte Spucktests erhältlich, bei denen Speichel in einen kleinen Testbehälter gegeben wird. Somit stellen diese Spucktest die minimalinvasivste Lösung eines Schnelltests da.